Liebe Mitglieder!
Sicher habt ihr mitverfolgt, dass die Pandemieregelungen bundesweit bis zum 28.03. verlängert worden sind.
Für Bremen gelten nach der 24.Coronaverordnung vom 05.03.2021 weiterhin die bekannten Abstandsregeln.
Aber es gibt erste Lockerungen im Outdoorsport:
Ab Montag den 8.03.2021 ist die Ausübung von Sport im Freien mit (höchstens) 5 Personen aus (höchstens) 2 verschiedenen Hausständen
oder
mit Gruppen von bis zu 20 Kindern mit einem Alter bis zu 14 Jahren und mit höchstens 2 Trainer*innen erlaubt.
Das gilt für alle Aktivitäten auf dem Wasser und auf dem Außengelände des Vereins.
Sport in geschlossenen Räumen ist nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt.
Auch für geselliges Beisammen sein muss das Bootshaus noch geschlossen bleiben und es gelten die bisherigen Regeln.
Diese Regelungen gelten vorläufig bis zum 28.03.2021 und bei der derzeitigen guten Inzidenzlage von Bremen! Sollte die Inzidenz den aktuellen Grenzwert von 100 überschreiten, muss damit gerechnet werden, dass die Lockerungen zurückgenommen werden.
Bitte seid weiterhin so verantwortungsvoll bei der Ausübung des Kanusports, wie bisher!
Für den Vorstand
Elke Grunwald