Neue Befahrensregelung für die Hamme und weitere Gewässer im Landkreis Osterholz

Hier einmal die neue LKV Revierbeschreibung Hamme                                         Stand:   30.01.2020

Mit Erlass der 1.Änderungsverordnung vom 3.9.2019 zur Sammelverordnung (SVO) vom 10.3.2017 des Landkreises Osterholz liegt nun eine ab sofort verbindliche Befahrensregelung für die Hamme und einige Nebengewässer vor.
Die §§ 9 der SVO verbieten das Befahren aller Gewässer in der Hammeniederung und in Teilbereichen des Teufelsmoores und legen  dann eine Reihe von Ausnahmen fest.

Für nicht motorisierte Boote (das sind u.a. wir Paddler) ist freigestellt:

Das Befahren der Hamme  selbst und des Hafenkanals, der Semkenfahrt und der Beek. Gepaddelt werden darf jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen:

Die Hamme  darf vom 1.11. bis 31.3 zwischen Melchers Hütte und Neu Helgoland nicht befahren werden. Der Campingplatz Waakhausen ist also im Winter über Wasser nicht erreichbar. Die Semkenfahrt ist aber grundsätzlich befahrbar.

https://www.kanu-bremen.de/service/revier/515-neue-befahrensregelung-fuer-die-hamme-und-weitere-gewaesser-im-landkreis-osterholz.html

2020-02-04T12:07:03+01:00