Update vom 30.4.20 Neue Allgemeinverfügung für Freiluftsportanlagen

Liebe Mitglieder,

mit der Allgemeinverfügung vom 24.4.2020 ist auf den Freiluftsportanlagen der Stadtgemeinde Bremen und der Stadtgemeinde Bremerhaven eine eingeschränkte Nutzung wieder möglich. Danach ist bei Ausübung des Sports ein Abstand zueinander von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Gezielte Menschenansammlungen/Zusammenkünfte (wie Vereinstrainingstermin, gemeinsamer Arbeitsdienst, Kursbetriebe usw.) auf und vor der Sportanlage sind unzulässig.

Des Weiteren gelten folgende Auflagen:

  • Umkleideräume und Duschen dürfen nicht geöffnet werden; gleiches gilt für Vereinsheime und Gaststätten. Gebäude für die Unterbringung von Booten im Bereich des Wassersports dürfen ausschließlich zur Nutzung der Boote geöffnet werden. Notwendige Reparaturarbeiten können durchgeführt werden.
  • Toiletten können zur Nutzung geöffnet werden, wenn Händewasch- oder Desinfektionsmittel sowie Papierhandtücher in ausreichender Menge bereitgehalten werden (das haben wir organisiert)
  • die Betreiber von Sportanlagen haben einen Hygiene- und Pandemieplan zu erstellen und dem Ordnungsamt auf Verlangen vorzuweisen. In diesem können die Betreiber anlagenspezifische Zugangsbeschränkungen festlegen und Auflagen für die Nutzung erteilen; dieser Plan ist auf der Sportanlage bekannt zu machen (den haben wir erstellt und er ist für Euch sichtbar am Schwarzen Brett ausgehängt)

Bitte schaut Euch den Hygieneplan am Schwarzen Brett an.

Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass ab sofort ein eingeschränkter Reinigungsdienst wieder aufgenommen wird. Eva wird diejenigen, die gemäß Plan Dienst haben, über die Aufgaben entsprechend informieren.

Bleibt gesund!

Euer Vorstand

2020-04-30T15:58:58+02:00